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Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz kommt schwerpunktmäßig die Aufgabe eines Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu. Er erstellt für die Fraktionen und Ausschüsse des Landtags rechtswissenschaftliche Ausarbeitungen und nimmt dabei z.B. gutachtlich zu fachgesetzlichen Fragen Stellung oder verfasst Gesetzentwürfe nach den politischen Vorstellungen des Auftraggebers. Der Wissenschaftliche Dienst wird zudem durch den Präsidenten des Landtags und der Direktorin beim Landtag mit der Erstellung juristischer Gutachten beauftragt, die der Klärung parlamentarischer Angelegenheiten dienen wie etwa der Aufbereitung geschäftsordnungsrechtlicher Fragestellungen.

Im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit unterstützt der Wissenschaftliche Dienst die Fraktionen bei der Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben, stärkt die im Gewaltenteilungsgrundsatz wurzelnde Unabhängigkeit des Parlaments und seiner Fraktionen gegenüber der Landesregierung sowie die Stellung der Opposition als grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

Gutachten, die der Wissenschaftliche Dienst in der aktuellen Wahlperiode und in früheren Wahlperioden erstellt hat, können über nachstehende Links abgerufen werden.