Eine Justizbeamtin und ein Justizbeamter betreten das Landgericht Rheinland-Pfalz

Strafvollzugskommission

Die Strafvollzugskommission ist ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses. Sie befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere mit den Unterbringungs-, Arbeits- und Verpflegungsverhältnissen der in der Anstalt Einsitzenden sowie besonderen Vorkommnissen im Vollzug. Sie wird auch tätig, wenn der Petitionsausschuss ihr Eingaben überweist, die ihren Aufgabenbereich betreffen.

Die Strafvollzugskommission besteht aus neun Mitgliedern. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass den Vorsitz in der Strafvollzugskommission und im Petitionsausschuss dasselbe Ausschussmitglied innehat.