Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz

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Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie unter den dort genannten Voraussetzungen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Informationen und Daten nach dem Landestransparenzgesetz werden auch online auf der Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Weiterführende Links

Link zum Landestransparenzgesetz
Link zur Website des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Link zur Transparenz-Plattform

Kontakt

Transparenzbeauftragte/r des Landtags Rheinland-Pfalz

Thomas Kinnen
Telefon 06131 208-2424
E-Mail Transparenzbeauftragte/r