Grundschüler im Unterricht (m)

Ausschuss für Bildung

Die Kulturhoheit zählt zu den Kernkompetenzen der Länder. Gerade in den Bereichen Schule und Bildung haben die Länder im Verhältnis zum Bund ein umfassendes Recht zur Gesetzgebung. Die Artikel 27 bis 38 der Landesverfassung, die den verfassungsrechtlichen Rahmen für Schule und Bildung in Rheinland-Pfalz vorgeben, betreffen deshalb eine zentrale Materie des Landesrechts.

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Die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung Susanne Müller

Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind mit anderen Worten die Kindertagesstätten sowie das Schulsystem in Rheinland-Pfalz und alles, was damit zusammenhängt. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich.