Euromünzen

Haushalts- und Finanzausschuss

Der Haushalts- und Finanzausschuss ist für diejenigen Politikbereiche zuständig, für die das Finanzministerium Verantwortung trägt. Er kontrolliert die Arbeit des Ministeriums und berät die Gesetzentwürfe und Anträge aus dessen Geschäftsbereich. Darüber hinaus berät er federführend den Landeshaushalt, der entweder für ein oder für zwei Jahre aufgestellt wird.

© Landtag RLP

Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses Thomas Wansch (links) und der stellvertretende Vorsitzende Christof Reichert (rechts)

Haushaltsgesetz und Haushaltsplan sind Grundlage der gesamten Staatstätigkeit im jeweiligen Haushaltsjahr. Ihre Verabschiedung ist daher eine der wichtigsten Aufgaben des Landtags.

Der Haushalts- und Finanzausschuss wirkt auch beim Vollzug des Haushalts mit. So kann z. B. das Land Grundstücke über einer bestimmten Wertgrenze nur veräußern, wenn der Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt. Zur Kontrolle des Vollzugs erhält der Ausschuss eine Reihe von Berichten der Landesregierung (z. B. Budgetbericht, Finanzhilfebericht, Beteiligungsbericht, Derivatebericht).

Im Entlastungsverfahren der Landesregierung nach Artikel 120 der Landesverfassung prüft der Ausschuss die Jahresrechnung der Regierung insbesondere auf der Grundlage der Berichte des Landesrechnungshofs und erarbeitet eine detaillierte Beschlussempfehlung für den Landtag.

Zur Vorbereitung bedient sich der Haushalts- und Finanzausschuss seines ständigen Unterausschusses: der Rechnungsprüfungskommission.

Weitere Themen des Haushalts- und Finanzausschusses sind unter anderem:

  • die Besoldung der Angestellten und Beamten des Landes
  • die soziale Wohnraumförderung
  • der staatliche Hochbau
  • das Bauordnungs- und -planungsrecht.