Vorstand des Landtags

Der Landtagspräsident sowie seine Stellvertreterinnen bilden den Vorstand des Landtags. Die Mitglieder des Vorstands wechseln sich bei der Leitung der Plenarsitzung ab.

Bei der Ernennung und Entlassung der Bediensteten des Landtags wirkt der Vorstand mit (Artikel 85 Abs. 3 der Landesverfassung, § 5 der Geschäftsordnung des Landtags).